Mobile Sonderpädische Dienste
Die sonderpädagogischen Förderzentren arbeiten eng mit den Grund- und Mittelschulen zusammen. Als Mobiler Sonderpädagogischer Dienst" (MSD) wird die Arbeit der sonderpädagogischen Lehrkräfte an den Regelschulen bezeichnet. Der MSD diagnostiziert, berät Eltern und Lehrkräfte, initiiert inner- wie außerschulische Fördermaßnahmen, transferiert Kompetenzen, arbeitet am Kind und hilft bei der Erstellung von Förderplänen. Das SFZ ist für sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung zuständig. Auf die mobilen Dienste der Emmi-Böck-Schule entfallen ein Drittel ihres Gesamtdeputats an Unterrichtsstunden. An nahezu allen Grund- und Mittelschulen im Sprengelgebiet arbeiten feste mobile Dienste in unterschiedlichen Aufgabenfeldern:
Reichen die vorhandenen Maßnahmen der Regelschule (Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen, Fachdienste) nicht mehr aus, so kann die Schule den MSD beratend hinzuziehen. Der MSD diagnostiziert, vertieft die vorhandenen Untersuchungen und berät. Regel- und Förderschule entwickeln gemeinsam konkrete Fördermaßnahmen inner- und außerhalb der Schule.
Schülerstatus: Regelschüler
Rechtliche Grundlage: Ein sog. „Förderdiagnostischer Bericht“ belegt einen sonderpädagogischen Förderbedarf.
Entscheiden sich die Eltern bei sonderpädagogischem Förderbedarf für die Beschulung an der Regelschule und besteht dort keine Kooperationsklasse, so kann das Kind als Einzelinklusionsmaßnahme vom MSD betreut werden. Der zeitliche Umfang der Betreuung richtet sich nach den Ressourcen der Förderschule und beträgt momentan eine Wochenstunde. Es besteht für die diagnostizierten Kinder die Möglichkeit zu lernzieldifferentem Unterricht und Notenaussetzung. Der Schüler / die Schülerin wird in die nächste Jahrgangsstufe versetzt, wenn er / sie die Inhalte des individuellen Förderplans erfüllt hat.
Besteht der Status des sonderpädagogischen Förderbedarfs, so haben Inklusionsschüler an den Regelschulen den gleichen rechtlichen Status wie Schüler am Sonderpädagogischen Förderzentrum. Der Schulabschluss kann extern am SFZ Ingolstadt I gemacht werden. Für Berufsschulpflicht und Ausbildung gelten die gesonderten Bedingungen wie für Schüler des Förderzentrums, sofern kein Ausbildungsplatz erreicht wird:
Schülerstatus: Inklusionsschüler
Alternatives schulisches Angebot im Bereich emotional-soziale Entwicklung, um eine Beschulung am SFZ oder an einer Schule zur Erziehungshilfe präventiv aufzufangen; starkes systemisches Arbeiten (Jugendamt, Eltern, Betreuungspersonen etc.); Förderschule und Regelschule geben je 5 Std., sodass sich eine Gesamtstundenzahl von 10 Wochenstunden pro Schule ergibt. SonderpädagogIn und Regelschullehrkraft bilden ein AsA-Tandem.
AsA wird von der Emmi-Böck-Schule an der Mittelschule auf der Schanz angeboten
AsA: Unterstützungssysteme im Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern und Schülerinnen
1. Definition
- „Alternatives schulisches Angebot“ im Bereich emotional-soziale Entwicklung.
- Eine besondere Form der mobilen Erziehungshilfe an der Mittelschule.
- AsA soll präventiv also vorbeugend wirken.
- AsA ist ein freiwilliges Angebot.
- Jedes Verhalten hat einen Grund und verfolgt eine subjektive Erfolgsstrategie.
- Ziel: Schüler/Innen mit Verhaltensauffälligkeiten sollen an der Regelschule bleiben können und Erfolg haben.
- Ziel: Lehrer/Innen und Schüler/Innen darin unterstützen, einen möglichst störungsfreien Unterricht und positive Beziehungen innerhalb der Klasse erleben zu können.
2. Organisation
- Es stehen zwei Lehrkräfte mit je fünf Unterrichtsstunden pro Woche zur Verfügung.
--> Aushang Lehrerzimmer: Angebote zur Erziehungshilfe
- Eine Lehrkraft des Förderzentrums (Sonderpädagoge/In mit Erfahrung in einem Förderzentrum emotionale und soziale Entwicklung) und eine der Mittelschule.
- Beide Fachkräfte arbeiten eng zusammen und führen wöchentliche Fallbesprechungen durch (1 Stunde Team pro Woche).
Hauptsächlich SGB VIII § 35a seelische Behinderung und § 27 Hilfen zur Erziehung
- negative Schulerfahrung
- soziale Isolation
- Schulverweigerung (Schulabsentismus)
- AD(H)S
- negatives Leistungsselbstvertrauen
- Störung des Sozialverhaltens (SSV)
- geringe Frustrationstoleranz
- Angststörungen, Phobien/Zwänge, Tic-Störungen (Tourette, Mutismus)
- reduzierte Aufmerksamkeitsspanne
- Umschriebene Entwicklungsstörung
- geringes Durchhaltevermögen
- Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimie)
- motorische Unruhe
- Depression, depressive Episoden
- Rückzugsverhalten
- Angststörungen: Schulangst, Schulphobie (Trennungsangst)
- beeinträchtigte Gruppenfähigkeit
- Autismus-Spektrum-Störung
- aggressives Verhalten
- etc.
--> Diagnostische Abklärung durch den Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
--> esE-Gutachten
4. Schüler/Innen mit emotionalem und sozialem Förderbedarf brauchen…
5. Spektrum der AsA-Arbeit
Auffällige Schüler/Innen sollen möglichst schnell gemeldet werden. Je früher Maßnahmen ergriffen werden, desto größer sind die Erfolgschancen (v.a. in der 5.-7. Klasse).
- Anmeldung durch Klassenlehrkraft mit Formblatt --> AsA-Fach im Lehrerzimmer
- Wir kommen nach der Koordination der Fälle auf Sie zu.
- Dokumentation im Schülerakt
6. Was wir NICHT sind…
- Vertretungslehrer
- Ersatz für Nachhilfe
- Therapie
- Strafinstanz
- Schüleraussortierer
- Auftragsabladestelle
- Entscheidungsabnehmer
7. Literatur:
- AsA Dienstbesprechung , Oktober 2019, Regierung von Oberbayern, PPT
- Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern, Rundbrief 25, Artikel 16: Handreichungen für AsA-Lehrkräfte (Gisela Homann-May, Mechthild Keßelring), S. 29 ff.
- AsA-Skript von Ulrich Petz, Referat 2.6 Sonderpädagogik, Lehrerakademie Dillingen
- Myschker: Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen , 2005, 5. Auflage, Kohlhammer
Dieses Angebot ist eine mobile Unterstützung im Bereich der Regelkindergärten, vereinzelt auch im Bereich der Frühförderung nach § 22 BayEUG.
Besucht ein Kind einen Regelkindergarten und zeigen sich Entwicklungsauffälligkeiten, so kann es über die mobile sonderpädagogische Hilfe dort Unterstützung bekommen, wenn anderweitig keine entsprechende Unterstützung gesichert werden kann. Die Fachkräfte dieses Dienstes führen spielerisch Diagnostik durch und erstellen Förderpläne. Je nach Förderbedarf, leiten diese die Erzieherinnen vor Ort, verweisen an andere Therapeuten oder führen die Förderung selbst durch. Ziel der Förderung ist, den Kindern einen guten Start in ihre schulische Laufbahn zu ermöglichen. Denn wenn eine entsprechende Förderung erst mit Eintritt in die Schule beginnt, ist es oft schon sehr schwierig, Entwicklungsrückstände aufzuholen.
Doch nicht nur für das Kind, auch für das Personal und für die Eltern sind diese mobilen Fachkräfte da. Sie beraten in Fragen der Förderung, im Umgang mit dem Kind im Alltag, wenn dies gewünscht wird.
Voraussetzung für die Arbeit der MSH ist das Einverständnis der Eltern und die Absprache mit der jeweiligen Kindergartenleitung und ist natürlich kostenlos. Kontakt erhält man über die zuständige Förderschule.
Aufgaben der MSH:
- diagnostische Arbeit
- Planung und Unterstützung der Förderung des Kindergartens und der Familie
- Einzelförderung
- Hinweise zur gemeinsamen Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder
- Zusammenarbeit mit Erzieherinnen und Erziehern, Eltern sowie anderen Diensten.
Die Beanspruchung der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe ist kostenfrei.
Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe kann an der jeweiligen Förderschule angefordert oder nachgefragt werden.
Rechtliche Grundlage: Ein Förderdiagnostischer Bericht belegt einen sonderpädagogischen Förderbedarf.
Für Kinder im Sprengel der Grundschule oder der Mittelschule Gotthold-Ephraim-Lessing sowie der Mittelschule Vohburg besteht die Möglichkeit der Beschulung im Schulprofil Inklusion. Eine Studienrätin im Förderschuldienst betreut mit 13 Wochenstunden alle Inklusionsschüler der Schule, dazu erhält die Schule weitere Stunden aus dem eigenen Pool für Inklusion. Die Lehrkraft der Förderschule agiert wie klassischer MSD, diagnostiziert und berät, so dass der ursprüngliche Stand der Inklusionsschülerzahl über das Jahr steigen kann, wenn weitere Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf attestiert bekommen. Es besteht für die diagnostizierten Kinder die Möglichkeit zu lernzieldifferenter Unterrichtung und Notenaussetzung. Der Schüler / die Schülerin wird in die nächste Jahrgangsstufe versetzt, wenn er / sie die Inhalte des individuellen Förderplans erfüllt hat.
Schülerstatus: Inklusionsschüler
Rechtliche Grundlage: Ein sog. „Förderdiagnostischer Bericht“ belegt einen sonderpädagogischen Förderbedarf
In Kooperationsklassen arbeiten die Klassenleitung und eine mit fester Stundenzahl zugewiesene Lehrkraft der Förderschule als Tandem zusammen. In aller Regel befinden sich zwischen 3 und 6 Schüler/innen mit Förderbedarf in dieser Klasse der Regelschule. Die Anzahl an Kooperationsschülern bleibt über das Jahr hinweg konstant.
Schülerstatus: Kooperationsschüler
Beratung von Förderschulen zum Zwecke des Kompetenztransfers in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung